KIM-Verordnung fällt

Es ist endlich soweit. Sowohl von Kunden, Banken und auch von der Immobilienbranche herbeigesehnt, wird die sogenannte KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) nach 3 langen Jahren nicht mehr verlängert. Seit dem 1. August 2022 war die Eigenmittelquote von 20% keine Empfehlung mehr, sondern eine Voraussetzung. Dies sollte dem Schutz vor Überschuldung dienen. Es galt ab diesem Zeitpunkt:

  • Eine verpflichtende Eigenmittelquote von mindestens 20%
  • Eine Kreditlaufzeit von maximal 35 Jahren
  • Die monatliche Kreditbelastung darf nicht mehr als 40% des monatlichen Einkommens ausmachen.

In geringem Ausmaß könnten Banken Ausnahmen machen, trotzdem ist die Immobilienfinanzierung bei den Kreditinstituten regelrecht eingebrochen und damit auch die Nachfrage nach Eigentumswohnungen. Schuld daran war natürlich nicht nur die KIM-Verordnung, sondern auch die rasant gestiegenen Zinsen. Die erste Zinserhöhung seit Jahren gab es im Juli 2022 mit 0,5% und bis Dez 2022 waren es insgesamt 2,5%, die die EZB erhöhte.

Österreich hat im Verhältnis zu anderen EU-Ländern eine geringe Eigentumsquote. Besonders markant ist das in Wien, hier wird am meisten gemietet. Viele, deren Traum vom Eigenheim geplatzt ist, haben sich eine andere, häufig größere Mietwohnung gesucht. Die Mietpreise sind seitdem stark angestiegen.

Dank sinkender Zinsen (die nächste Zinssenkung durch die EZB wird am 12.12. erwartet), eine Stabilisierung der Inflation und nun die auslaufende KIM-Verordnung wird eine Normalisierung des Immobilienmarktes für 2025 erwartet, was sich in wieder steigender Nachfrage widerspiegeln sollte.